Quellen & Stand

Woher die Daten dieser Anwendung stammen, welche Regelwerke und Normen zugrunde liegen und welche Angaben ausdrücklich unsicher sind.

Bereich: Regulierung, Normen, Datensätze · Charakter: Lernanwendung, nicht amtlich

Hinweis

Was diese Anwendung ist — und was nicht #

Alle Texte sind eigenständig formuliert. Übernommen sind ausschließlich überprüfbare Tatsachenangaben — Frequenzgrenzen, Kanalraster, Jahreszahlen, Formeln und Normbezeichnungen. Rechenergebnisse der Werkzeuge beruhen auf den jeweils genannten Modellen und geben Größenordnungen wieder; die tatsächlichen Werte einer Funkstrecke hängen von Gelände, Bebauung, Wetter und Gerätetechnik ab.

Wo eine Angabe nicht gesichert werden konnte, ist sie im Datensatz als Annahme gekennzeichnet und in dieser Seite unter „Bekannte Unsicherheiten“ aufgeführt.

Regulatorische Grundlagen #

Rechtliche und regulatorische Quellen
QuelleHerausgeberVerwendet für
Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk / Radio Regulations)Internationale Fernmeldeunion (ITU-R)Definition der Funkdienste (Art. 1), Zuweisungstabelle (Art. 5), Not- und Sicherheitsfunk (Art. 30–34)
Frequenzplan nach § 90 TKGBundesnetzagenturNationale Zuweisungen, Funkanwendungen und Nutzungsbestimmungen
Allgemeinzuteilungen (PMR446, Freenet, CB-Funk, SRD)BundesnetzagenturLeistungsgrenzen und Kanäle des Jedermannfunks
ECC-Beschlüsse und European Common Allocation TableCEPT / ECCEuropaweit harmonisierte Nutzungen
Amateurfunkgesetz und AmateurfunkverordnungBundesrepublik DeutschlandZeugnisklassen, Bandgrenzen und Leistungsgrenzen im Amateurfunk
Bandpläne HF und VHF/UHF/MikrowellenIARU Region 1Betriebsartensegmente innerhalb der Amateurfunkbänder
Genfer Wellenpläne GE75, GE84 und GE06ITURaster und Bereiche für AM-Rundfunk, UKW sowie DAB und DVB-T2
SOLAS Kapitel IV und GMDSS-RegelwerkInternationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO)Seenot- und Sicherheitsfunk, Seegebiete A1 bis A4
Annex 10 zum Abkommen über die internationale ZivilluftfahrtICAOFlugfunk, Notfrequenzen, Navigationsverfahren

Technische Normen und Fachliteratur #

Technische Quellen der Berechnungen und Datensätze
QuelleGegenstandVerwendet für
ITU-R P.525FreiraumausbreitungFreiraumdämpfung und Reichweitenabschätzung
ITU-R P.676Gasförmige DämpfungSauerstoff- und Wasserdampflinien der Dämpfungskurven
ITU-R P.838RegendämpfungSpezifische Dämpfung durch Niederschlag
ITU-R P.840Wolken und NebelDämpfung durch Flüssigwasser in der Atmosphäre
ITU-R P.372FunkrauschenEinordnung der Rauschbeiträge
ITU-R M.493 und M.541Digitaler SelektivrufDSC-Kanäle im Seefunk
ITU-R M.2150 und M.2160IMT-2020 und IMT-2030Kennwerte von 5G und der 6G-Ausblick
3GPP TS 36.101 und TS 38.101LTE- und NR-BandtabellenUplink- und Downlink-Bereiche der Mobilfunkbänder
ETSI TS 145 005 sowie EN 300 401GSM-Funkübertragung und DABKanalraster und Systemparameter
ETSI EN 302 755DVB-T2Kanalbreite und Übertragungsverfahren
IEEE Std 521Radarband-BezeichnungenBuchstabenbänder L bis W
ICAO Annex 10 Volume IVSekundärradar und KollisionswarnungModi A, C und S: Impulsabstände der Abfrage, Antwortrahmen auf 1090 MHz
ICAO Doc 4444 (PANS-ATM)FlugverkehrsmanagementSquawk-Codes mit fester Bedeutung (7500, 7600, 7700)
EUROCONTROL: Principles of Mode S Operation and Interrogator CodesMode-S-BetriebSelektive Abfrage, Interrogator-Kennungen
RTCA DO-260B und EUROCAE ED-102AADS-BAussendungen auf 1090 MHz (Extended Squitter)
ETSI EN 301 091Kfz-RadarFrequenzbereich 76 bis 77 GHz der FMCW-Darstellung
Merrill I. Skolnik: Introduction to Radar SystemsRadartechnikRadargleichung und Kenngrößen
CODATA 2018 und SI-DefinitionenNaturkonstantenLichtgeschwindigkeit, Boltzmann-Konstante, Planck-Konstante, Feldwellenwiderstand Z₀
ICNIRP-Leitlinien und 26. BImSchVPersonenschutz in elektromagnetischen FeldernNur zur Einordnung genannt — diese Anwendung hinterlegt keine Grenzwerte

Die Lichtgeschwindigkeit ist seit der Neudefinition des Meters von 1983 keine Messgröße mehr, sondern exakt auf 299 792 458 m/s festgelegt. Alle Umrechnungen zwischen Frequenz und Wellenlänge in dieser Anwendung nutzen diesen Wert.

Grenzwerte des Personenschutzes (26. BImSchV, ICNIRP-Leitlinien) werden im Kapitel „Leistung und Pegel“ nur genannt und eingeordnet. Grenzwerttabellen sind bewusst nicht hinterlegt: Die Werte sind frequenzabhängig und werden fortgeschrieben; verbindlich ist allein die jeweils gültige Fassung.

Datensätze der Anwendung #

Wichtigste Datensätze mit ihrer Herkunft
DatensatzInhaltHauptquelle
Funkdienste18 Funkdienste mit Zuweisungen in Region 1VO Funk Art. 1 und 5, BNetzA-Frequenzplan
Amateurfunkbänder27 Bänder mit BetriebsartensegmentenAFuV Anlage 1, IARU-R1-Bandpläne
Mobilfunk6 Generationen und 13 Bänder3GPP TS 36.101 / 38.101, BNetzA-Vergabeverfahren
RundfunkBereiche, Kurzwellenbänder, DAB-Blöcke, DVB-T2-KanäleGE75, GE84, GE06, ETSI
Not- und SicherheitsfrequenzenSee, Luft, Land, Satellit, Amateur, JedermannVO Funk Art. 30–34, GMDSS, ICAO Annex 10, Cospas-Sarsat
Frequenzzuweisungen (Anwendungen)Über 100 Funkanwendungen im SpektrumITU, ETSI, BNetzA
FrequenzbänderITU-, IEEE- und NATO-BandschemataVO Funk, IEEE Std 521, NATO-Bandsystematik
SenderZeitzeichen-, Rundfunk-, Navigations- und ForschungssenderBetreiberangaben und Fachveröffentlichungen
FernmeldegeschichteMeilensteine von der Telegrafie bis 5GFachliteratur und Betreiberangaben

Bekannte Unsicherheiten #

Diese Angaben sind vor einer praktischen Verwendung gegen die Primärquelle zu prüfen.

  • Zuordnung der Amateurfunkbänder zu den Zeugnisklassen A, E und N: gegen AFuV Anlage 1 (BGBl. 2024 I Nr. 175) verifiziert. Unsicher bleiben nur der Status des 4-m-Bands und der Zugang der Klasse E zum 6-m-Band, deren Duldungen am 31.12.2025 ausgelaufen sind.
  • Sonderregelungen im 160-m-Band mit Zeit- und Leistungsfenstern sind bewusst nicht modelliert.
  • Das 4-m-Band beruhte auf befristeten Duldungen (zuletzt 70,150 bis 70,210 MHz, ausgelaufen am 31.12.2025); eine Folgeregelung ist zu prüfen.
  • DAB-Blöcke 13A bis 13F und die Zwischenblöcke 10N, 11N und 12N sind nach EBU-Band-III-Raster aufgenommen, in Deutschland aber nicht in Nutzung und im Kanalumrechner entsprechend gekennzeichnet.
  • Sendeleistungen einzelner Großsender sind Größenordnungen aus Sekundärquellen, keine Betreiberangaben.
  • Spektrale Effizienzen, Antennengewinne und typische Datenraten sind konservative Praxiswerte, keine Normwerte.
  • Koordinaten von Senderstandorten sind gerundete Näherungen und keine Vermessungsdaten.