BOS- und Behördenfunk

Vom analogen 4-m- und 2-m-Band zum bundesweiten TETRA-Digitalfunk: wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste in Deutschland funken — und was am Notruf 112 heute anders ist.

Grundlage: BNetzA-Frequenzplan, BDBOS, ETSI EN 300 392 · Bereich: 74 MHz bis 395 MHz

Lernziele

  • die analogen BOS-Bänder im 4-m- und 2-m-Bereich nach Aufgabe und Reichweite unterscheiden
  • den Aufbau des TETRA-Digitalfunks mit Netzbetrieb und Direktbetrieb beschreiben
  • begründen, warum der Wechsel von analog zu digital mehr war als ein Frequenzwechsel
  • die Alarmierungswege vom Fünftonruf über POCSAG bis zum Digitalfunk einordnen
  • erklären, wie ein Notruf über 112 heute seinen Standort mitbringt
  • die Rechtslage zum Abhören von Funkanlagen richtig einschätzen

Einordnung

Wer sind die BOS und warum ein eigener Funk #

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben — kurz BOS — ist der Sammelbegriff für Polizeien des Bundes und der Länder, Feuerwehren, Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Technisches Hilfswerk und Zoll. Sie brauchen ein Funknetz, das drei Eigenschaften gleichzeitig erfüllt: Es muss auch dann arbeiten, wenn das öffentliche Netz überlastet oder ausgefallen ist, es muss Gruppen statt Einzelverbindungen bedienen, und es muss vertraulich sein.

Der Gruppenruf ist dabei die eigentliche Besonderheit. Im Mobilfunk spricht einer mit einem; im Einsatzfunk spricht einer mit allen, die zu diesem Einsatz gehören. Wer mithört, weiß, was die anderen tun — genau wie im Flugfunk entsteht daraus ein gemeinsames Lagebild. Ein Telefonnetz kann das nicht ersetzen, auch mit beliebig viel Bandbreite nicht.

Zeitstrahl analog → digital #

Die Meilensteine vom ersten Sprechfunk bis zum bundesweiten Digitalfunknetz.

Vom analogen Funk zum Digitalfunk

Zeitstrahl von 1950 bis heute: graue Marken stehen für die analoge Epoche im 4-m- und 2-m-Band, blaue Marken für den digitalen TETRA-Funk ab der Gründung der BDBOS 2007.

Zeitstrahl der BOS-Funkgeschichteanalog · 4 m und 2 mdigital · TETRA 380–395 MHz195019601970198019902000201020201950er1970er1980er1990er2007201620182019
Meilensteine des BOS-Funks in Deutschland
ZeitpunktEpocheEreignisBedeutung
1950eranalogSprechfunk kommt zu den EinsatzkräftenPolizei, Feuerwehr und Rettungsdienste erhalten eigene Frequenzbereiche. Der Funk ersetzt die Meldefahrt und macht die Leitstelle erst möglich.
1970eranalogBundesweit einheitliche KanäleDie BOS-Funkrichtlinie vereinheitlicht Kanäle, Rufnamen und Betriebsverfahren. Das 4-m-Band trägt den Fahrzeugverkehr, das 2-m-Band den Handsprechfunk an der Einsatzstelle.
1980eranalogAlarmierung mit dem FünftonrufFunkmeldeempfänger im 2-m-Band werden über eine Folge von fünf Tönen gezielt angesprochen. Wer alarmiert wird, hört einen Melderton — mehr Information überträgt das Verfahren nicht.
1990eranalogDigitale Alarmierung mit POCSAGDie Alarmierung wird digital: Statt eines Tons erreicht die Einsatzkräfte eine Textmeldung mit Stichwort und Adresse. Der Sprechfunk selbst bleibt zunächst analog.
2007digitalDie BDBOS wird gegründetAm 2. April 2007 nimmt die Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS ihre Arbeit auf. Sie baut und betreibt ein einheitliches Netz für Bund und Länder.
2016digitalNetzaufbau abgeschlossenMit dem letzten Netzabschnitt geht der Digitalfunk bundesweit in den Wirkbetrieb. Rund 500 000 Endgeräte arbeiten in einem gemeinsamen, verschlüsselten Netz.
2018digitaleCall wird PflichtNeue Pkw-Typen müssen seit dem 31. März 2018 einen automatischen Notruf mitbringen. Er setzt über das Mobilfunknetz einen 112-Anruf ab und übermittelt dabei Ort, Fahrtrichtung und Fahrzeugdaten.
2019digitalDer Notruf meldet den Standort selbstMit Advanced Mobile Location übermittelt das Mobiltelefon beim Wählen der 112 automatisch seine Position an die Leitstelle — deutlich genauer als die Funkzelle allein.
2019

Der Notruf meldet den Standort selbst

Mit Advanced Mobile Location übermittelt das Mobiltelefon beim Wählen der 112 automatisch seine Position an die Leitstelle — deutlich genauer als die Funkzelle allein.

Jahreszahlen nach Angaben der BDBOS sowie den Verordnungen zu eCall und zur Notrufortung. Die Jahrzehnt-Angaben fassen eine schrittweise Entwicklung zusammen.

Der analoge BOS-Funk im 4-m- und 2-m-Band #

Zwei Bänder, zwei Aufgaben — und ein Kanalraster von 20 kHz.

Über Jahrzehnte trug der analoge Sprechfunk den gesamten Einsatzverkehr. Er nutzte zwei Bereiche mit klarer Arbeitsteilung. Das 4-m-Band zwischen 74 und 87 MHz verband Fahrzeuge und Leitstellen: Die niedrige Frequenz reicht weit, kommt mit Bebauung und Bewuchs vergleichsweise gut zurecht und ließ sich mit einer Fahrzeugantenne gut nutzen. Das 2-m-Band zwischen 167 und 174 MHz war der Handsprechfunk an der Einsatzstelle — kürzere Reichweite, dafür handliche Geräte und kleine Antennen.

Beide Bänder sind in ein Unterband und ein Oberband geteilt. Im 4-m-Band liegen sie 9,8 MHz auseinander, im 2-m-Band 4,6 MHz. Der Kanalabstand beträgt in beiden Fällen 20 kHz, und die Kanäle sind fortlaufend durchnummeriert — im 4-m-Band von 347 bis 510, im 2-m-Band von 201 bis 292. Aus Kanalnummer und Bandanfang lässt sich jede Frequenz unmittelbar ausrechnen.

f_U
Frequenz im Unterbandin Hz
f_0
Bandanfang, 74,215 MHz im 4-m-Bandin Hz
K
Kanalnummer
K_0
erste Kanalnummer des Bandes, 347 im 4-m-Band
Kanalfrequenz im analogen BOS-Funk

Zum analogen Funk gehörten zwei Zusatzverfahren. Das Funkmeldesystem FMS übertrug kurze Datenblöcke — Statusmeldungen wie „Einsatz übernommen" oder „am Einsatzort", die in der Leitstelle automatisch verbucht wurden. Und die Alarmierung lief über Funkmeldeempfänger im 2-m-Band: zunächst mit einer Folge von fünf Tönen, die den richtigen Empfänger ansprachen, später digital mit POCSAG, das statt eines Melderufs eine Textmeldung mit Stichwort und Adresse übertrug.

Der BOS-Digitalfunk auf TETRA-Basis #

Der heutige BOS-Digitalfunk arbeitet nach dem europäischen TETRA-Standard zwischen 380 und 395 MHz: Die Endgeräte senden im Bereich 380 bis 385 MHz, die Basisstationen 10 MHz höher zwischen 390 und 395 MHz. Jeder Träger belegt 25 kHz und wird im Zeitmultiplex in vier Zeitschlitze geteilt — vier Gespräche teilen sich also einen Kanal, was die Frequenzausnutzung gegenüber dem analogen Betrieb deutlich verbessert.

Netzbetrieb (TMO)
Die Geräte arbeiten über Basisstationen. Rufgruppen lassen sich landesweit schalten, Leitstellen sind eingebunden, und die Reichweite ist die des Netzes — nicht die des einzelnen Geräts.
Direktbetrieb (DMO)
Gerät zu Gerät ohne Netz, wie beim klassischen Sprechfunk. Das ist die Rückfallebene bei Netzausfall und der Weg für den Nahbereich an der Einsatzstelle, etwa im Gebäudeinneren.
Rufgruppe
Die logische Zusammenfassung der Teilnehmer eines Einsatzes. Anders als beim festen Kanal wird sie im Netz verwaltet und lässt sich im laufenden Einsatz ändern.
Verschlüsselung
Die Luftschnittstelle ist verschlüsselt; zusätzlich gibt es eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über eine Sicherheitskarte im Gerät. Ein Mithören mit handelsüblichen Empfängern ist damit ausgeschlossen.

Getragen wird das Netz von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS, die 2007 gegründet wurde. 2016 ging der letzte Netzabschnitt in den Wirkbetrieb; seither arbeitet ein bundesweit einheitliches Netz, in dem Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste aller Länder dieselbe Technik nutzen und im Bedarfsfall miteinander sprechen können. Genau das war im analogen Betrieb der Schwachpunkt: Jede Behörde hatte ihre Kanäle, und über Ländergrenzen hinweg passte oft nichts zusammen.

Digital heißt hier nicht schneller: TETRA überträgt Sprache in guter Verständlichkeit, aber Daten nur in bescheidenem Umfang. Für Bilder, Karten und Videoströme reicht es nicht. Deshalb wird seit Jahren an einer Ergänzung durch Breitbandtechnik gearbeitet — die Sprachgruppenkommunikation bleibt dabei die Grundfunktion, die auch bei Netzstörungen tragen muss.

Vergleichstabelle #

Analoger BOS-Funk und TETRA-Digitalfunk Merkmal für Merkmal gegenübergestellt.

Analog und digital im Vergleich

Was sich mit dem Digitalfunk geändert hat

Nur öffentlich veröffentlichte Systemeigenschaften. Rufgruppenpläne, Schlüsselmaterial und Betriebsunterlagen der Behörden sind nicht öffentlich und stehen hier bewusst nicht.
MerkmalAnaloger BOS-FunkBOS-Digitalfunk (TETRA)
Frequenzbereich4-m-Band 74–87 MHz, 2-m-Band 167–174 MHz380–385 MHz aufwärts, 390–395 MHz abwärts
KanalzugriffEin Kanal je Gespräch, 20-kHz-RasterVier Zeitschlitze je 25-kHz-Träger (TDMA)
ModulationSchmalband-Frequenzmodulationπ/4-DQPSK mit Kanalcodierung
BetriebsartenWechselsprechen im Gegen- oder Wechselverkehr, RelaisstellenNetzbetrieb (TMO) über Basisstationen, Direktbetrieb (DMO) ohne Netz
GruppenbildungKanalwahl am Gerät; wer denselben Kanal hat, hört mitRufgruppen werden im Netz verwaltet und lassen sich im Einsatz umschalten
Vertraulichkeitunverschlüsselt, mit jedem Empfänger mithörbarVerschlüsselung auf der Luftschnittstelle, zusätzlich Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über eine Sicherheitskarte
AlarmierungFünftonruf, später POCSAG im 2-m-BandAlarmierung über das TETRA-Netz; POCSAG bleibt vielerorts als zweiter Weg in Betrieb
ZusatzdiensteStatus über Funkmeldesystem (FMS) mit kurzen DatenblöckenStatus, Kurzmitteilungen, Notruftaste, Ortung und Datenanwendungen

Alarmierung und Notruf #

Die Alarmierung ist ein eigener Weg neben dem Sprechfunk. Sie muss Menschen erreichen, die gerade nicht am Funkgerät sitzen — Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr im Betrieb, Bereitschaftsdienste zu Hause. Die klassische Lösung ist der Funkmeldeempfänger im 2-m-Band, der jahrzehntelang mit dem Fünftonruf und später mit POCSAG angesprochen wurde. POCSAG überträgt eine Textzeile, ist außerordentlich robust und wird vielerorts bis heute parallel zum Digitalfunk betrieben, weil ein zweiter, unabhängiger Weg im Ernstfall Gold wert ist.

Vom Notruf bis zur Rückmeldung ist es eine Kette, in der jedes Glied auf das vorige wartet. Nur ein einziges davon hat eine Dauer, die sich aus einer Norm ausrechnen lässt — die Aussendung des Alarmierungstelegramms selbst.

Alarmierungskette: vom Notruf bis zur Rückmeldung

Glieder der Alarmierungskette und Kennwerte des Alarmierungswegs
GliedBeteiligte
Notruf 112Anrufer
LeitstelleDisponent
AlarmierungAlarmierungsnetz
EinsatzkräfteMelder und Wache
Rückmeldungan die Leitstelle
AlarmierungswegDigital: POCSAG-Funkruf (2-m-Band)
Träger2-m-Band, FSK mit ±4,5 kHz Hub, 512/1200/2400 bit/s
Aussendedauer0,93 s
TETRA-Zeitschlitz14,17 ms
TETRA-Trägerabstand25 kHz

ITU-R M.584-2 kennt drei Raten.

Aussendedauer des Telegramms

0,93 s

Präambel 576 Bit, danach Stapel zu 544 Bit mit Adresse und Textmeldung.

Träger

2-m-Band, FSK mit ±4,5 kHz Hub, 512/1200/2400 bit/s

Die Breite der Glieder ist schematisch und trägt keine Zeitachse — für die Dauer von Abfrage und Ausrücken gibt es keinen allgemeingültigen Wert. Berechnet ist allein die Aussendedauer des Telegramms (ITU-R M.584-2 für POCSAG, TR BOS für die ZVEI-Tonfolge, ETSI EN 300 392-2 für TETRA; dort ist ein Multirahmen als kleinste Signalisierungseinheit angesetzt — Annahme). Rufaufbau- und Netzlaufzeiten sind nicht enthalten.

In der Gegenrichtung steht der Notruf. In Deutschland führen 112 zur Feuerwehr- und Rettungsleitstelle und 110 zur Polizei; 112 ist zugleich der europaweit einheitliche Notruf und in jedem Mobilfunknetz erreichbar. Zwei Erweiterungen haben die Ortung entscheidend verbessert: Advanced Mobile Location übermittelt seit Oktober 2019 beim Wählen der 112 automatisch die Position des Mobiltelefons an die Leitstelle — deutlich genauer als die Funkzelle allein. Und eCall setzt seit dem 31. März 2018 in neu typgenehmigten Pkw bei einem Unfall selbsttätig einen 112-Anruf ab und überträgt dabei Ort, Fahrtrichtung und Fahrzeugdaten.

Was man hören darf und was nicht #

Für den Empfang von Funkaussendungen gilt in Deutschland ein Abhörverbot. Es stand früher in § 89 des Telekommunikationsgesetzes und wurde zum 1. Dezember 2021 in das damalige TTDSG überführt, das seit Mai 2024 TDDDG heißt. Nach § 5 TDDDG darf mit einer Funkanlage nur abgehört werden, was für den Betreiber der Anlage, für Funkamateure, für die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt ist.

Behördenfunk fällt ausdrücklich nicht darunter. Wer ihn abhört oder Inhalte weitergibt, macht sich strafbar: § 27 TDDDG sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Das gilt unabhängig davon, ob eine Verschlüsselung überwunden wurde — allein das Zurkenntnisnehmen ist untersagt. Erlaubt bleibt der Empfang dessen, was für die Allgemeinheit bestimmt ist: Rundfunk, Amateurfunk, AIS, ADS-B, Wettersatelliten.