Funkdienste & Frequenzplan

Warum eine Frequenz jemandem „gehört“: die Systematik der ITU-Funkdienste, der Unterschied zwischen primärer und sekundärer Zuweisung und der Weg von der Vollzugsordnung bis zur einzelnen Zuteilung.

Grundlage: VO Funk Art. 1 und 5 · Region: ITU-Region 1 / Deutschland

Lernziele

  • erklären, was die ITU unter einem Funkdienst versteht und wie er sich von einer Anwendung unterscheidet
  • den Unterschied zwischen primärer und sekundärer Zuweisung benennen und die Folgen für den Betrieb ableiten
  • die drei ITU-Regionen einordnen und erklären, warum dieselbe Frequenz weltweit unterschiedlich genutzt wird
  • den Weg von der Vollzugsordnung für den Funkdienst bis zur einzelnen Frequenzzuteilung nachzeichnen
  • zu einer beliebigen Frequenz nachschlagen, welche Dienste dort zugewiesen sind

Grundbegriffe

Was ein Funkdienst ist #

Funkfrequenzen sind eine endliche, weltweit gemeinsam genutzte Ressource. Damit sich Aussendungen nicht gegenseitig unbrauchbar machen, ordnet die Internationale Fernmeldeunion (ITU) jeden Frequenzbereich einem oder mehreren Funkdiensten zu. Ein Funkdienst ist dabei keine Technik und kein Gerät, sondern ein Nutzungszweck: die Übertragung von Nachrichten zwischen definierten Arten von Funkstellen zu einem definierten Zweck.

Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk, englisch Radio Regulations) definiert diese Dienste in Artikel 1. Der bewegliche Landfunkdienst etwa umfasst den Funkverkehr zwischen ortsfesten Basisstationen und beweglichen Landfunkstellen — ob darin GSM, LTE, 5G oder ein Betriebsfunknetz betrieben wird, ist aus Sicht der Zuweisung zweitrangig. Diese Trennung ist der Grund, warum Frequenzzuweisungen Jahrzehnte überdauern, während die Technik darin mehrfach ausgetauscht wird.

Funkdienst
Nutzungszweck nach VO Funk Artikel 1, zum Beispiel Rundfunkdienst, Amateurfunkdienst oder Funknavigationsdienst.
Anwendung
Konkrete Nutzung innerhalb eines Dienstes, zum Beispiel DAB+ innerhalb des Rundfunkdienstes.
Funkanwendung im Frequenzplan
Die im nationalen Plan benannte Nutzung eines Bereichs samt Nutzungsbestimmungen.
Funkstelle
Ein oder mehrere Sender oder Empfänger an einem Ort, die zusammen einen Funkdienst betreiben.

Die drei ITU-Regionen #

Die Zuweisungstabelle in Artikel 5 der VO Funk ist dreispaltig, weil die Welt in drei Regionen geteilt ist. Historisch gewachsene Nutzungen, unterschiedliche Ausbreitungsbedingungen und regionale Interessen führten dazu, dass sich die Tabellen nicht vereinheitlichen ließen. Deutschland liegt in Region 1.

ITU-Regionen und Beispiele für abweichende Nutzung
RegionGebietBeispiel für eine Abweichung
Region 1Europa, Afrika, Naher Osten, NordasienMittelwellenrundfunk 526,5–1606,5 kHz im 9-kHz-Raster
Region 2Nord- und Südamerika, GrönlandMittelwelle bis 1705 kHz im 10-kHz-Raster
Region 3Süd- und Ostasien, Australien, OzeanienTeilweise abweichende Kurzwellen-Rundfunkbänder

Auch innerhalb einer Region gibt es Unterschiede: Fußnoten der Zuweisungstabelle nennen einzelne Länder, für die abweichende Regeln gelten. Das 6-m-Amateurfunkband ist ein bekanntes Beispiel — in Region 1 stehen in Deutschland 50 bis 52 MHz zur Verfügung, in Region 2 reicht das Band bis 54 MHz.

Primär, sekundär und was daraus folgt #

Ein Frequenzbereich kann mehreren Diensten gleichzeitig zugewiesen sein. Damit die Rangfolge klar ist, unterscheidet die VO Funk zwischen primärer und sekundärer Zuweisung. In der Zuweisungstabelle stehen primäre Dienste in Großbuchstaben, sekundäre in Kleinbuchstaben.

  • Ein sekundärer Dienst darf einen primären Dienst nicht stören — weder den bestehenden noch einen später hinzukommenden.
  • Ein sekundärer Dienst kann keinen Schutz vor Störungen durch einen primären Dienst verlangen.
  • Untereinander sind sekundäre Dienste gleichrangig; es gilt dieselbe Störfreiheitspflicht.
  • Zwei primäre Dienste im selben Bereich werden durch Nutzungsbestimmungen, Koordinierungsverfahren oder geografische Trennung entflochten.

Für die Praxis heißt das: Wer auf einem sekundär zugewiesenen Band arbeitet, muss mit Störungen leben und im Zweifel den Betrieb einstellen. Der Amateurfunkdienst kennt beide Fälle — 144 bis 146 MHz sind primär zugewiesen, das 23-cm-Band dagegen sekundär gegenüber der Satellitennavigation.

Dienste im Spektrum #

Kategorie wählen, Frequenzzeiger setzen, Zeile anklicken — die Detailtafel zeigt alle Zuweisungen des Dienstes.

Funkdienste im Spektrum

Logarithmische Achse von 9 kHz bis 100 GHz

18 Dienste

Hebt alle Dienste hervor, die diese Frequenz belegen.

Bei 145,00 MHz ist 1 Dienst zugewiesen: Amateurfunkdienst

Eine Zeile auswählen, um Zuweisungen und Beispiele zu sehen.

Vom Vertrag zur einzelnen Zuteilung #

Vier Ebenen liegen zwischen dem völkerrechtlichen Vertrag und der Frequenz im Gerät.

  1. Allokation (allocation): Die VO Funk weist einen Frequenzbereich einem oder mehreren Funkdiensten zu. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag und wird auf den Weltfunkkonferenzen (WRC) fortgeschrieben.
  2. Harmonisierung: In Europa konkretisieren CEPT und ECC die Nutzung, die EU-Kommission kann Entscheidungen für verbindlich erklären. So entstehen europaweit einheitliche Bänder, etwa für Mobilfunk oder PMR446.
  3. Nationaler Frequenzplan: Die Bundesnetzagentur legt nach § 90 TKG fest, welche Funkanwendungen in Deutschland in welchem Bereich zulässig sind und welche Nutzungsbestimmungen gelten.
  4. Frequenzzuteilung: Erst sie erlaubt einer konkreten Person oder Firma den Betrieb — entweder als Allgemeinzuteilung für alle oder als Einzelzuteilung mit Standort, Leistung und Kanal.

Wie sich diese vier Ebenen auf einen konkreten Bereich auswirken, zeigt das folgende Schaubild: Es legt drei Beispielspuren über die Kette — ein Band ohne Antrag, ein versteigertes Band und den Sonderweg des Amateurfunks.

Von der Zuweisung zur Zuteilung

Vier übereinanderliegende Stufen: Zuweisung an einen Funkdienst durch die VO Funk, europäische Harmonisierung, nationaler Frequenzplan und schließlich die Frequenzzuteilung. Rechts steht je Stufe der Eintrag des gewählten Beispiels.

1 · ZuweisungITU · WeltfunkkonferenzVO Funk Art. 5VO Funk Art. 5, Fußnote 5.150: ISM-Bereich 2400–2500 MHz,Störungen sind hinzunehmen2 · HarmonisierungCEPT/ECC · EU-KommissionECC-Beschlüsse, EU-DurchführungsbeschlüsseECC/EU: Funknetze (WLAN/RLAN) 2400–2483,5 MHz, 100 mW EIRP3 · FrequenzplanBundesnetzagentur§ 90 TKG, FrequenzteilpläneFrequenzteilplan „Funkanwendungen geringer Leistung /Funknetze"4 · ZuteilungBundesnetzagentur · Nutzer§ 91 TKGAllgemeinzuteilung: kein Antrag, kein Störungsschutz, festeLeistungsgrenze
Beispielspur „2,4-GHz-ISM (WLAN, Bluetooth)“ durch die vier Ebenen
EbeneWerEintrag
ZuweisungITU · WeltfunkkonferenzVO Funk Art. 5, Fußnote 5.150: ISM-Bereich 2400–2500 MHz, Störungen sind hinzunehmen
HarmonisierungCEPT/ECC · EU-KommissionECC/EU: Funknetze (WLAN/RLAN) 2400–2483,5 MHz, 100 mW EIRP
FrequenzplanBundesnetzagenturFrequenzteilplan „Funkanwendungen geringer Leistung / Funknetze"
ZuteilungBundesnetzagentur · NutzerAllgemeinzuteilung: kein Antrag, kein Störungsschutz, feste Leistungsgrenze

Ein Klick auf eine Stufe der Grafik wählt sie ebenfalls aus.

Frequenzbereich

2,400 GHz bis 2,484 GHz

Breite 83,500 MHz

Ende der Kette

Allgemeinzuteilung

primäre Zuweisung

Quellen: VO Funk Art. 1 und Art. 5; § 90 TKG (Frequenzplan) und § 91 TKG (Allgemein- und Einzelzuteilung); für den Amateurfunk AFuG und AFuV Anlage 1. Diese Darstellung ist Lehrmaterial und keine amtliche Auskunft.

Allgemein- und Einzelzuteilung im Vergleich
MerkmalAllgemeinzuteilungEinzelzuteilung
Antragstellernicht erforderlichbenannte Person oder Firma
BeispielePMR446, CB-Funk, WLAN, FreenetRundfunksender, Mobilfunknetz, Richtfunkstrecke
Schutz vor Störungenkein Anspruchim zugeteilten Umfang geschützt
Bindung an GerätetechnikGrenzwerte für Leistung und BetriebsartStandort, Frequenz, Leistung, Antenne

Der Amateurfunkdienst ist ein Sonderfall: Die Zuteilung ergibt sich aus dem Amateurfunkgesetz und der Amateurfunkverordnung und ist an das Rufzeichen und die Zeugnisklasse geknüpft, nicht an einen Standort.

Der deutsche Frequenzplan #

Der Frequenzplan der Bundesnetzagentur bildet die Zuweisungen der VO Funk auf deutsche Verhältnisse ab. Er besteht aus Frequenzteilplänen, die jeweils einen Bereich beschreiben: welche Funkdienste zugewiesen sind, welche Funkanwendungen darin zulässig sind und welche Nutzungsbestimmungen zu beachten sind.

  • Frequenzbereich und zugewiesene Funkdienste mit Status (primär oder sekundär)
  • Zugelassene Funkanwendungen, etwa „Mobilfunk“, „Rundfunk“ oder „Funkanlagen geringer Leistung“
  • Nutzungsbestimmungen mit Grenzwerten für Sendeleistung, Bandbreite, Tastverhältnis oder Antennenhöhe
  • Verweise auf internationale Beschlüsse und auf Verwaltungsvorschriften

Weil der Plan fortlaufend geändert wird — nach jeder Weltfunkkonferenz, nach EU-Entscheidungen und nach nationalen Vergabeverfahren — ist der Stand entscheidend. Die Daten dieser Anwendung geben die Systematik wieder, ersetzen aber keine Recherche im amtlichen Plan.

Eine Zuweisung lesen — Beispiel 145 MHz #

Der Bereich 144 bis 146 MHz ist in Region 1 dem Amateurfunkdienst und dem Amateurfunkdienst über Satelliten primär zugewiesen. Damit ist der Bereich international geschützt; andere Nutzungen sind nur zulässig, wenn eine Fußnote sie ausdrücklich erlaubt. In Deutschland öffnet die Amateurfunkverordnung den Bereich für alle Zeugnisklassen, der IARU-Bandplan ordnet die Betriebsarten innerhalb des Bandes.

Direkt darunter, bei 137 bis 138 MHz, liegen der Wetter- und Erderkundungssatellitendienst sowie der mobile Satellitendienst; darüber, ab 146 MHz, beginnt in Region 1 wieder der bewegliche Landfunkdienst. Die Leiste unten macht solche Nachbarschaften sichtbar: der Frequenzzeiger zeigt, welche Dienste eine Frequenz belegen.