Lernziele
- die vier GMDSS-Seegebiete A1 bis A4 dem jeweils tragenden Funksystem zuordnen
- Kanal 16, Kanal 70 und Kanal 13 nach ihrer Aufgabe unterscheiden
- Einfrequenz- und Zweifrequenzbetrieb im UKW-Seefunk auseinanderhalten
- den Ablauf einer Alarmierung vom digitalen Selektivruf bis zum Sprechverkehr beschreiben
- erklären, warum ein Schiff auf dem Atlantik andere Geräte braucht als eines in der Ostsee
Systematik
Das GMDSS und seine vier Seegebiete #
Warum die Ausrüstungspflicht eines Schiffes davon abhängt, wie weit es von der Küste entfernt fährt.
Bis in die 1990er Jahre beruhte der Seenotfunk auf dem menschlichen Ohr: Ein Funkoffizier hörte die Not- und Anruffrequenzen ab, und ob ein Notruf ankam, hing davon ab, ob gerade jemand zuhörte. Das Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS kehrt das Prinzip um. Nicht mehr der Mensch wacht, sondern das Gerät: Ein digitaler Selektivruf löst an Bord jeder Empfangsstation einen Alarm aus, überträgt Kennung, Notfallart und Position — und erst danach beginnt das Gespräch.
Damit die Ausrüstung zum Fahrtgebiet passt, teilt das SOLAS-Übereinkommen die Weltmeere in vier Seegebiete ein. Die Einteilung folgt nicht der Entfernung in Seemeilen, sondern der Frage, welches Funksystem an dieser Stelle noch eine Rettungsleitstelle erreicht. Wer nur in Sichtweite der Küste fährt, kommt mit einer UKW-Anlage aus; wer den Atlantik quert, braucht Satellitenfunk oder Kurzwelle.
- A1 — in Reichweite einer UKW-Küstenfunkstelle mit Dauerwache auf Kanal 70.
- A2 — außerhalb von A1, aber in Reichweite einer Grenzwellen-Küstenfunkstelle auf 2187,5 kHz.
- A3 — außerhalb von A1 und A2 unter der Ausleuchtzone geostationärer Satelliten, etwa zwischen 76° Nord und 76° Süd.
- A4 — die Polargebiete, in denen kein geostationärer Satellit mehr über dem Horizont steht; dort trägt die Kurzwelle allein.
Karte der Seegebiete #
Welches Funksystem trägt wo — schematisch von der Küste auf die offene See.
UKW-Seefunk: Kanäle, Raster und Betriebsarten #
Der UKW-Seefunk arbeitet zwischen 156 und 162 MHz mit Frequenzmodulation und einem Kanalraster von 25 kHz. Die Kanalnummern wirken auf den ersten Blick unsortiert: Auf Kanal 60 folgt Kanal 1, dann 61, dann 2. Der Grund ist historisch — ursprünglich lagen die Kanäle 1 bis 28 im Abstand von 50 kHz. Als das Raster halbiert wurde, bekamen die neuen Kanäle dazwischen die Nummern 60 bis 88. Wer das weiß, liest die Tabelle sofort richtig.
- Kanal 16 (156,800 MHz)
- Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr sowie Anruf. Küstenfunkstellen hören ständig mit; Gespräche werden nach der Verkehrsaufnahme auf einen Arbeitskanal verlegt.
- Kanal 70 (156,525 MHz)
- Ausschließlich digitaler Selektivruf. Auf diesem Kanal wird nicht gesprochen — er trägt nur die Alarmierung und den Verbindungsaufbau.
- Kanal 13 (156,650 MHz)
- Verkehr zur Sicherheit der Schifffahrt von Brücke zu Brücke, weltweit einheitlich. Hier wird abgesprochen, wer wem ausweicht.
- Kanal 6 (156,300 MHz)
- Schiff–Schiff; zusätzlich für den Verkehr mit Luftfahrzeugen bei Such- und Rettungseinsätzen vorgesehen.
Ein Teil der Kanäle arbeitet im Einfrequenzbetrieb: Schiff und Gegenstelle senden auf derselben Frequenz und müssen sich abwechseln. Die übrigen sind Zweifrequenzkanäle, bei denen die Küstenfunkstelle exakt 4,6 MHz höher sendet als das Schiff. Das erlaubt gleichzeitiges Sprechen in beide Richtungen und war die technische Grundlage des früheren öffentlichen Telefonverkehrs über Küstenfunkstellen.
Das Widget zeigt für jeden Kanal, wo Schiffs- und Küstenfrequenz im Band liegen — und wer in welcher Betriebsart wann senden darf.
Die Sendeleistung einer Schiffsfunkstelle beträgt höchstens 25 W. Auf einigen Kanälen ist sie auf 1 W begrenzt: bei den Bordverkehrskanälen 15 und 17, damit das Gespräch an Deck nicht halbe Reviere belegt, und bei den Kanälen 75 und 76, die als Schutzabstand unmittelbar neben dem Notkanal 16 liegen.
Kanalumrechner #
Kanalnummer und Frequenz in beide Richtungen, gefiltert nach Nutzungsart.
Seefunk-Kanal und Frequenz umrechnen
UKW-Seefunkband nach VO Funk Appendix 18
156,800 MHz
Kanal 16
höchstens 25 W
156,800 MHz
Einfrequenzbetrieb — dieselbe Frequenz
Kanal 70 (Schiff)
Digitaler Selektivruf
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr sowie Anruf. Dauerwache der Küstenfunkstellen.
| Kanal | Schiff sendet | Küste sendet | Betrieb | Nutzung |
|---|---|---|---|---|
| 60 | 156,025 MHz | 160,625 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 01 | 156,050 MHz | 160,650 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal; regional auch Hafenfunk. |
| 61 | 156,075 MHz | 160,675 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 02 | 156,100 MHz | 160,700 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 62 | 156,125 MHz | 160,725 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 03 | 156,150 MHz | 160,750 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 63 | 156,175 MHz | 160,775 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 04 | 156,200 MHz | 160,800 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 64 | 156,225 MHz | 160,825 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 05 | 156,250 MHz | 160,850 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal; vielerorts Revierfunk. |
| 65 | 156,275 MHz | 160,875 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst. |
| 06 | 156,300 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Schiff–Schiff Schiff–Schiff; zusätzlich Verkehr mit Luftfahrzeugen bei Such- und Rettungseinsätzen. |
| 66 | 156,325 MHz | 160,925 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst. |
| 07 | 156,350 MHz | 160,950 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 67 | 156,375 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Schiff–Schiff Schiff–Schiff; in mehreren Staaten Sicherheitskanal für kleine Fahrzeuge. |
| 08 | 156,400 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Schiff–Schiff Schiff–Schiff, ausschließlich Einfrequenzbetrieb. |
| 68 | 156,425 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk im Einfrequenzbetrieb. |
| 09 | 156,450 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Schiff–Schiff Schiff–Schiff und Hafenfunk; vielerorts Lotsenkanal. |
| 69 | 156,475 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Schiff–Schiff Schiff–Schiff und Hafenfunk. |
| 10 | 156,500 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Schiff–Schiff Schiff–Schiff und Hafenfunk; auch für Meeresverschmutzung. |
| 70 | 156,525 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Digitaler Selektivruf Ausschließlich digitaler Selektivruf — hier läuft die Alarmierung, kein Sprechverkehr. |
| 11 | 156,550 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst. |
| 71 | 156,575 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst. |
| 12 | 156,600 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst. |
| 72 | 156,625 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Schiff–Schiff Ausschließlich Schiff–Schiff. |
| 13 | 156,650 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Schiff–Schiff Brücke–Brücke: Verkehr zur Sicherheit der Schifffahrt; weltweit mitgehört. |
| 73 | 156,675 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Schiff–Schiff Schiff–Schiff und Hafenfunk. |
| 14 | 156,700 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst. |
| 74 | 156,725 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst. |
| 15 | 156,750 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Bordverkehr und navigationsbezogene Kanäle höchstens 1 W Bordverkehr; höchstens 1 W. |
| 75 | 156,775 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Bordverkehr und navigationsbezogene Kanäle höchstens 1 W Nur navigationsbezogener Verkehr im Schutzabstand zu Kanal 16; höchstens 1 W. |
| 16 | 156,800 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Not, Dringlichkeit, Sicherheit und Anruf Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr sowie Anruf. Dauerwache der Küstenfunkstellen. |
| 76 | 156,825 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Bordverkehr und navigationsbezogene Kanäle höchstens 1 W Nur navigationsbezogener Verkehr im Schutzabstand zu Kanal 16; höchstens 1 W. |
| 17 | 156,850 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Bordverkehr und navigationsbezogene Kanäle höchstens 1 W Bordverkehr; höchstens 1 W. |
| 77 | 156,875 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Schiff–Schiff Ausschließlich Schiff–Schiff. |
| 18 | 156,900 MHz | 161,500 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb. |
| 78 | 156,925 MHz | 161,525 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb. |
| 19 | 156,950 MHz | 161,550 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb. |
| 79 | 156,975 MHz | 161,575 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb. |
| 20 | 157,000 MHz | 161,600 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb. |
| 80 | 157,025 MHz | 161,625 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb. |
| 21 | 157,050 MHz | 161,650 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb. |
| 81 | 157,075 MHz | 161,675 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb. |
| 22 | 157,100 MHz | 161,700 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb. |
| 82 | 157,125 MHz | 161,725 MHz | Zweifrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk, Schiffsbewegungsdienst und öffentlicher Verkehr. |
| 23 | 157,150 MHz | 161,750 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 83 | 157,175 MHz | 161,775 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 24 | 157,200 MHz | 161,800 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 84 | 157,225 MHz | 161,825 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 25 | 157,250 MHz | 161,850 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 85 | 157,275 MHz | 161,875 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 26 | 157,300 MHz | 161,900 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 86 | 157,325 MHz | 161,925 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen. |
| 27 | 157,350 MHz | 161,950 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal; die Küstenfrequenz 161,950 MHz ist seit WRC-15 dem Anwendungsspezifischen Nachrichtendienst ASM 1 zugewiesen. |
| 87 | 157,375 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Seit WRC-12 Einfrequenzkanal; die frühere Küstenfrequenz trägt heute AIS 1. |
| 28 | 157,400 MHz | 162,000 MHz | Zweifrequenz | Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal; die Küstenfrequenz 162,000 MHz ist seit WRC-15 dem Nachrichtendienst ASM 2 zugewiesen. |
| 88 | 157,425 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Seit WRC-12 Einfrequenzkanal; die frühere Küstenfrequenz trägt heute AIS 2. |
| AIS 1 | 161,975 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Automatisches Identifikationssystem Automatisches Identifikationssystem, Kanal 1 (früher 87B). Kennung, Position, Kurs und Fahrt im Zeitschlitzverfahren. |
| AIS 2 | 162,025 MHz | — (gleiche Frequenz) | Einfrequenz | Automatisches Identifikationssystem Automatisches Identifikationssystem, Kanal 2 (früher 88B). Die Stationen wechseln zwischen beiden AIS-Kanälen. |
Digitaler Selektivruf und MMSI #
Der digitale Selektivruf ist das Nervensystem des GMDSS. Ein Tastendruck erzeugt ein kurzes, fehlergesichertes Datentelegramm mit der eigenen Kennung, der Art des Notfalls und der Position aus dem Navigationsempfänger. Es wird auf Kanal 70 mehrfach ausgesendet; jede Station in Reichweite gibt Alarm, und die Leitstelle weiß, wer wo in Not ist, bevor ein Wort gesprochen wurde.
- Alarmierung: Das Schiff sendet den Notalarm als digitalen Selektivruf auf Kanal 70 oder auf der zuständigen Grenz- bzw. Kurzwellenfrequenz.
- Bestätigung: Die Küstenfunkstelle quittiert den Alarm — nicht jedes Schiff, das mithört, denn eine Flut von Quittungen würde die Frequenz blockieren.
- Verkehrsaufnahme: Der eigentliche Notverkehr läuft anschließend im Sprechfunk auf Kanal 16 beziehungsweise 2182 kHz.
Die Kennung ist die MMSI, eine neunstellige Nummer. Ihre ersten drei Ziffern sind die Seefunkstellenkennzahl des Flaggenstaates — 211 und 218 stehen für Deutschland. Küstenfunkstellen tragen eine MMSI, die mit zwei Nullen beginnt, Gruppenrufe eine mit einer Null. Dieselbe Nummer verwenden auch AIS, Seenotfunkbaken und die Satellitenanlagen an Bord, sodass alle Meldungen eines Schiffes derselben Kennung zugeordnet werden können.
Grenzwelle und Kurzwelle #
Jenseits der UKW-Reichweite übernimmt der Bereich um 2 MHz. Die Bodenwelle folgt hier der Meeresoberfläche, die als guter Leiter wirkt, und trägt bei ausreichender Leistung über hundert Seemeilen weit. Die Not- und Anruffrequenz 2182 kHz ist die älteste noch genutzte Sprechfunkfrequenz des Seefunks; der digitale Selektivruf liegt dicht daneben auf 2187,5 kHz.
Für größere Entfernungen bleibt die Kurzwelle. Der Seefunk nutzt Bandsegmente bei 4, 6, 8, 12 und 16 MHz, und in jedem dieser Bänder wiederholt sich dieselbe Dreiteilung: eine Frequenz für den digitalen Selektivruf, eine für den anschließenden Sprechverkehr und eine für das Funkfernschreiben. Welches Band trägt, entscheidet die Ionosphäre: nachts die niedrigen Bänder, tagsüber die höheren.
Frequenztabelle #
Not- und Sicherheitsfrequenzen auf Grenz- und Kurzwelle nach Band geordnet.
Not- und Sicherheitsfrequenzen unterhalb des UKW-Bandes
Grenz- und Kurzwelle nach VO Funk Appendix 15
| Band | Frequenz | Betriebsart | Aufgabe |
|---|---|---|---|
| Grenzwelle | 490,0 kHz | NAVTEX | NAVTEX in der Landessprache; in Deutschland Sendungen des BSH. |
| 518,0 kHz | NAVTEX | Internationaler NAVTEX-Dienst, ausschließlich in englischer Sprache. | |
| Grenzwelle 2 MHz | 2,175 MHz | Funkfernschreiben | Funkfernschreiben mit Fehlerkorrektur für Not- und Sicherheitsverkehr. |
| 2,182 MHz | Sprechfunk (Einseitenband) | Weltweite Not- und Anruffrequenz im Sprechfunk (Einseitenband, oberes Seitenband). | |
| 2,188 MHz | Digitaler Selektivruf | Digitaler Selektivruf im Seegebiet A2; Dauerwache der Küstenfunkstellen. | |
| 4-MHz-Band | 4,125 MHz | Sprechfunk (Einseitenband) | Not- und Sicherheitsverkehr; wird auch von Luftfahrzeugen im Rettungseinsatz genutzt. |
| 4,178 MHz | Funkfernschreiben | Funkfernschreiben für Not- und Sicherheitsverkehr. | |
| 4,208 MHz | Digitaler Selektivruf | Digitaler Selektivruf im Seegebiet A3/A4. | |
| 4,210 MHz | NAVTEX | NAVTEX-Aussendungen in tropischen Seegebieten. | |
| 6-MHz-Band | 6,215 MHz | Sprechfunk (Einseitenband) | Not- und Sicherheitsverkehr im Sprechfunk. |
| 6,268 MHz | Funkfernschreiben | Funkfernschreiben für Not- und Sicherheitsverkehr. | |
| 6,312 MHz | Digitaler Selektivruf | Digitaler Selektivruf im Seegebiet A3/A4. | |
| 8-MHz-Band | 8,291 MHz | Sprechfunk (Einseitenband) | Not- und Sicherheitsverkehr im Sprechfunk. |
| 8,377 MHz | Funkfernschreiben | Funkfernschreiben für Not- und Sicherheitsverkehr. | |
| 8,415 MHz | Digitaler Selektivruf | Digitaler Selektivruf; das am weitesten reichende DSC-Band bei Tag. | |
| 12-MHz-Band | 12,290 MHz | Sprechfunk (Einseitenband) | Not- und Sicherheitsverkehr im Sprechfunk. |
| 12,520 MHz | Funkfernschreiben | Funkfernschreiben für Not- und Sicherheitsverkehr. | |
| 12,577 MHz | Digitaler Selektivruf | Digitaler Selektivruf im Seegebiet A3/A4. | |
| 16-MHz-Band | 16,420 MHz | Sprechfunk (Einseitenband) | Not- und Sicherheitsverkehr im Sprechfunk. |
| 16,695 MHz | Funkfernschreiben | Funkfernschreiben für Not- und Sicherheitsverkehr. | |
| 16,805 MHz | Digitaler Selektivruf | Digitaler Selektivruf über große Entfernungen bei guter Ausbreitung. |
Seenotfunkbaken und Satellitenfunk #
Die Seenotfunkbake EPIRB ist die letzte Rückfallebene. Sie löst sich beim Sinken selbsttätig aus dem Halter, schwimmt auf und sendet zwischen 406,0 und 406,1 MHz ein kodiertes Telegramm mit ihrer weltweit eindeutigen Kennung — bei modernen Baken zusammen mit der Position aus dem eigenen Navigationsempfänger. Satelliten des Systems Cospas-Sarsat nehmen die Aussendung auf und leiten sie an die zuständige Rettungsleitstelle weiter.
Ein schwaches Zusatzsignal auf 121,5 MHz dient nur noch der Feinpeilung durch das anfliegende Rettungsmittel. Die Auswertung von Notrufen auf 121,5 MHz durch Satelliten wurde 2009 eingestellt, weil das analoge Signal keine Kennung trug und die überwiegende Mehrheit der Alarme Fehlauslösungen waren.
Für den laufenden Betrieb im Seegebiet A3 sorgen die Satellitensysteme. Inmarsat mit seinen geostationären Satelliten trägt das GMDSS seit Jahrzehnten; seit 2020 ist mit Iridium ein zweites System anerkannt, dessen niedrige polnahe Umlaufbahnen auch die Gebiete A4 abdecken. Beide bieten eine Notruftaste, die unmittelbar eine Rettungsleitstelle erreicht, und einen Rundsendedienst für Sicherheitsmeldungen an alle Schiffe eines Seegebiets.
Funkzeugnisse und Rechtsrahmen #
Eine Seefunkstelle darf nur bedienen, wer ein passendes Zeugnis besitzt. In der Sportschifffahrt sind das das UKW-Sprechfunkzeugnis SRC für den Betrieb im Seegebiet A1 und das Allgemeine Sprechfunkzeugnis LRC für Grenz- und Kurzwelle sowie Satellitenanlagen; auf Binnenwasserstraßen tritt das UBI hinzu. In der Berufsschifffahrt gelten die Zeugnisse nach dem STCW-Übereinkommen.
Jede Seefunkstelle braucht außerdem eine Frequenzzuteilung mit Rufzeichen und MMSI. In Deutschland erteilt sie die Bundesnetzagentur. Wer ein Schiff verkauft oder außer Dienst stellt, muss die Zuteilung zurückgeben — sonst bleibt eine MMSI im Umlauf, hinter der niemand mehr steht.