Seefunk und GMDSS

Wie ein Notruf auf See eine Rettungsleitstelle erreicht: die vier GMDSS-Seegebiete, das UKW-Kanalraster nach Appendix 18, digitaler Selektivruf, NAVTEX, AIS und die Seenotfunkbake.

Grundlage: VO Funk App. 15 und 18, SOLAS Kapitel IV · Bereich: 490 kHz bis 406 MHz

Lernziele

  • die vier GMDSS-Seegebiete A1 bis A4 dem jeweils tragenden Funksystem zuordnen
  • Kanal 16, Kanal 70 und Kanal 13 nach ihrer Aufgabe unterscheiden
  • Einfrequenz- und Zweifrequenzbetrieb im UKW-Seefunk auseinanderhalten
  • den Ablauf einer Alarmierung vom digitalen Selektivruf bis zum Sprechverkehr beschreiben
  • erklären, warum ein Schiff auf dem Atlantik andere Geräte braucht als eines in der Ostsee

Systematik

Das GMDSS und seine vier Seegebiete #

Warum die Ausrüstungspflicht eines Schiffes davon abhängt, wie weit es von der Küste entfernt fährt.

Bis in die 1990er Jahre beruhte der Seenotfunk auf dem menschlichen Ohr: Ein Funkoffizier hörte die Not- und Anruffrequenzen ab, und ob ein Notruf ankam, hing davon ab, ob gerade jemand zuhörte. Das Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS kehrt das Prinzip um. Nicht mehr der Mensch wacht, sondern das Gerät: Ein digitaler Selektivruf löst an Bord jeder Empfangsstation einen Alarm aus, überträgt Kennung, Notfallart und Position — und erst danach beginnt das Gespräch.

Damit die Ausrüstung zum Fahrtgebiet passt, teilt das SOLAS-Übereinkommen die Weltmeere in vier Seegebiete ein. Die Einteilung folgt nicht der Entfernung in Seemeilen, sondern der Frage, welches Funksystem an dieser Stelle noch eine Rettungsleitstelle erreicht. Wer nur in Sichtweite der Küste fährt, kommt mit einer UKW-Anlage aus; wer den Atlantik quert, braucht Satellitenfunk oder Kurzwelle.

  1. A1 — in Reichweite einer UKW-Küstenfunkstelle mit Dauerwache auf Kanal 70.
  2. A2 — außerhalb von A1, aber in Reichweite einer Grenzwellen-Küstenfunkstelle auf 2187,5 kHz.
  3. A3 — außerhalb von A1 und A2 unter der Ausleuchtzone geostationärer Satelliten, etwa zwischen 76° Nord und 76° Süd.
  4. A4 — die Polargebiete, in denen kein geostationärer Satellit mehr über dem Horizont steht; dort trägt die Kurzwelle allein.

Karte der Seegebiete #

Welches Funksystem trägt wo — schematisch von der Küste auf die offene See.

Die vier GMDSS-Seegebiete

Seegebiete des GMDSS mit tragendem Funksystem
SeegebietAusdehnungTragendes SystemZusätzliche Ausrüstung
Seegebiet A1Küstennah, innerhalb der UKW-Reichweite einer Küstenfunkstelle mit DSC-WacheUKW mit DSC auf Kanal 70UKW-Anlage mit DSC (Kanal 70); Kanal 16 für den Sprechverkehr; NAVTEX-Empfänger; Satelliten-EPIRB 406 MHz
Seegebiet A2Außerhalb von A1, aber innerhalb der Grenzwellenreichweite einer Küstenfunkstelle mit DSC-WacheGrenzwelle mit DSC auf 2187,5 kHzGrenzwellenanlage mit DSC (2187,5 kHz); Sprechfunk auf 2182 kHz; zusätzlich die A1-Ausrüstung
Seegebiet A3Außerhalb von A1 und A2 innerhalb der Ausleuchtzone geostationärer Kommunikationssatelliten, etwa zwischen 76° Nord und 76° SüdSatellitenfunk (Inmarsat, Iridium) oder Kurzwelle mit DSCSchiffs-Erdfunkstelle mit Notruftaste; Kurzwellenanlage mit DSC; EGC-Empfänger für Sicherheitsmeldungen; zusätzlich die A1- und A2-Ausrüstung
Seegebiet A4Die Polargebiete außerhalb von A1, A2 und A3Kurzwelle mit DSC; ergänzend Satellitensysteme in polaren UmlaufbahnenKurzwellenanlage mit DSC und Funkfernschreiben; zusätzlich die A1-, A2- und A3-Ausrüstung

Schematisch, nicht maßstäblich. Die tatsächlichen Grenzen legt jede Verwaltung anhand der Funkabdeckung ihrer Küstenfunkstellen fest und veröffentlicht sie in der ITU List of Coast Stations.

UKW-Seefunk: Kanäle, Raster und Betriebsarten #

Der UKW-Seefunk arbeitet zwischen 156 und 162 MHz mit Frequenzmodulation und einem Kanalraster von 25 kHz. Die Kanalnummern wirken auf den ersten Blick unsortiert: Auf Kanal 60 folgt Kanal 1, dann 61, dann 2. Der Grund ist historisch — ursprünglich lagen die Kanäle 1 bis 28 im Abstand von 50 kHz. Als das Raster halbiert wurde, bekamen die neuen Kanäle dazwischen die Nummern 60 bis 88. Wer das weiß, liest die Tabelle sofort richtig.

Kanal 16 (156,800 MHz)
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr sowie Anruf. Küstenfunkstellen hören ständig mit; Gespräche werden nach der Verkehrsaufnahme auf einen Arbeitskanal verlegt.
Kanal 70 (156,525 MHz)
Ausschließlich digitaler Selektivruf. Auf diesem Kanal wird nicht gesprochen — er trägt nur die Alarmierung und den Verbindungsaufbau.
Kanal 13 (156,650 MHz)
Verkehr zur Sicherheit der Schifffahrt von Brücke zu Brücke, weltweit einheitlich. Hier wird abgesprochen, wer wem ausweicht.
Kanal 6 (156,300 MHz)
Schiff–Schiff; zusätzlich für den Verkehr mit Luftfahrzeugen bei Such- und Rettungseinsätzen vorgesehen.

Ein Teil der Kanäle arbeitet im Einfrequenzbetrieb: Schiff und Gegenstelle senden auf derselben Frequenz und müssen sich abwechseln. Die übrigen sind Zweifrequenzkanäle, bei denen die Küstenfunkstelle exakt 4,6 MHz höher sendet als das Schiff. Das erlaubt gleichzeitiges Sprechen in beide Richtungen und war die technische Grundlage des früheren öffentlichen Telefonverkehrs über Küstenfunkstellen.

Das Widget zeigt für jeden Kanal, wo Schiffs- und Küstenfrequenz im Band liegen — und wer in welcher Betriebsart wann senden darf.

Seefunk: eine Frequenz oder zwei?

Kanaldaten und Betriebsart
Kanal26
NutzungÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen
Sendefrequenz Schiff157,300 MHz
Sendefrequenz Küste161,900 MHz
Duplexabstand4,6 MHz
BetriebsartGegensprechen, zwei Frequenzen
Gleichzeitig sprechenja
Kanal 26

zwei Frequenzen

Öffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen

Schiff sendet auf

157,300 MHz

Küste 161,900 MHz

Duplexabstand

4,6 MHz

Küstenfrequenz liegt höher

Kanalraster 25 kHz, Duplexabstand 4,6 MHz nach VO Funk Appendix 18. Das Zeitbild ist schematisch — die Sprechdauern sind frei gewählt.

Die Sendeleistung einer Schiffsfunkstelle beträgt höchstens 25 W. Auf einigen Kanälen ist sie auf 1 W begrenzt: bei den Bordverkehrskanälen 15 und 17, damit das Gespräch an Deck nicht halbe Reviere belegt, und bei den Kanälen 75 und 76, die als Schutzabstand unmittelbar neben dem Notkanal 16 liegen.

Kanalumrechner #

Kanalnummer und Frequenz in beide Richtungen, gefiltert nach Nutzungsart.

Seefunk-Kanal und Frequenz umrechnen

UKW-Seefunkband nach VO Funk Appendix 18

59 Kanäle

Schränkt die Kanalliste und die Tabelle ein.

Schiffsfunkstelle sendet

156,800 MHz

Kanal 16

höchstens 25 W

Küstenfunkstelle sendet

156,800 MHz

Einfrequenzbetrieb — dieselbe Frequenz

Kanal bei 156,525 MHz

Kanal 70 (Schiff)

Digitaler Selektivruf

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr sowie Anruf. Dauerwache der Küstenfunkstellen.

Sendefrequenzen im UKW-Seefunkband. Bei Einfrequenzbetrieb senden Schiff und Küste auf derselben Frequenz; bei Zweifrequenzbetrieb liegt die Küstenfrequenz 4,6 MHz höher.
KanalSchiff sendetKüste sendetBetriebNutzung
60156,025 MHz160,625 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
01156,050 MHz160,650 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal; regional auch Hafenfunk.
61156,075 MHz160,675 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
02156,100 MHz160,700 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
62156,125 MHz160,725 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
03156,150 MHz160,750 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
63156,175 MHz160,775 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
04156,200 MHz160,800 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
64156,225 MHz160,825 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
05156,250 MHz160,850 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal; vielerorts Revierfunk.
65156,275 MHz160,875 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst.
06156,300 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzSchiff–Schiff Schiff–Schiff; zusätzlich Verkehr mit Luftfahrzeugen bei Such- und Rettungseinsätzen.
66156,325 MHz160,925 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst.
07156,350 MHz160,950 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
67156,375 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzSchiff–Schiff Schiff–Schiff; in mehreren Staaten Sicherheitskanal für kleine Fahrzeuge.
08156,400 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzSchiff–Schiff Schiff–Schiff, ausschließlich Einfrequenzbetrieb.
68156,425 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk im Einfrequenzbetrieb.
09156,450 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzSchiff–Schiff Schiff–Schiff und Hafenfunk; vielerorts Lotsenkanal.
69156,475 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzSchiff–Schiff Schiff–Schiff und Hafenfunk.
10156,500 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzSchiff–Schiff Schiff–Schiff und Hafenfunk; auch für Meeresverschmutzung.
70156,525 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzDigitaler Selektivruf Ausschließlich digitaler Selektivruf — hier läuft die Alarmierung, kein Sprechverkehr.
11156,550 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst.
71156,575 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst.
12156,600 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst.
72156,625 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzSchiff–Schiff Ausschließlich Schiff–Schiff.
13156,650 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzSchiff–Schiff Brücke–Brücke: Verkehr zur Sicherheit der Schifffahrt; weltweit mitgehört.
73156,675 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzSchiff–Schiff Schiff–Schiff und Hafenfunk.
14156,700 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst.
74156,725 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst.
15156,750 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzBordverkehr und navigationsbezogene Kanäle höchstens 1 W Bordverkehr; höchstens 1 W.
75156,775 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzBordverkehr und navigationsbezogene Kanäle höchstens 1 W Nur navigationsbezogener Verkehr im Schutzabstand zu Kanal 16; höchstens 1 W.
16156,800 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzNot, Dringlichkeit, Sicherheit und Anruf Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr sowie Anruf. Dauerwache der Küstenfunkstellen.
76156,825 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzBordverkehr und navigationsbezogene Kanäle höchstens 1 W Nur navigationsbezogener Verkehr im Schutzabstand zu Kanal 16; höchstens 1 W.
17156,850 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzBordverkehr und navigationsbezogene Kanäle höchstens 1 W Bordverkehr; höchstens 1 W.
77156,875 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzSchiff–Schiff Ausschließlich Schiff–Schiff.
18156,900 MHz161,500 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb.
78156,925 MHz161,525 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb.
19156,950 MHz161,550 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb.
79156,975 MHz161,575 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb.
20157,000 MHz161,600 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb.
80157,025 MHz161,625 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb.
21157,050 MHz161,650 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb.
81157,075 MHz161,675 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb.
22157,100 MHz161,700 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk und Schiffsbewegungsdienst im Zweifrequenzbetrieb.
82157,125 MHz161,725 MHzZweifrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Hafenfunk, Schiffsbewegungsdienst und öffentlicher Verkehr.
23157,150 MHz161,750 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
83157,175 MHz161,775 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
24157,200 MHz161,800 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
84157,225 MHz161,825 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
25157,250 MHz161,850 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
85157,275 MHz161,875 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
26157,300 MHz161,900 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
86157,325 MHz161,925 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal der Küstenfunkstellen.
27157,350 MHz161,950 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal; die Küstenfrequenz 161,950 MHz ist seit WRC-15 dem Anwendungsspezifischen Nachrichtendienst ASM 1 zugewiesen.
87157,375 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Seit WRC-12 Einfrequenzkanal; die frühere Küstenfrequenz trägt heute AIS 1.
28157,400 MHz162,000 MHzZweifrequenzÖffentlicher Sprechfunk über Küstenfunkstellen Zweifrequenzkanal; die Küstenfrequenz 162,000 MHz ist seit WRC-15 dem Nachrichtendienst ASM 2 zugewiesen.
88157,425 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzHafenfunk und Schiffsbewegungsdienst Seit WRC-12 Einfrequenzkanal; die frühere Küstenfrequenz trägt heute AIS 2.
AIS 1161,975 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzAutomatisches Identifikationssystem Automatisches Identifikationssystem, Kanal 1 (früher 87B). Kennung, Position, Kurs und Fahrt im Zeitschlitzverfahren.
AIS 2162,025 MHz— (gleiche Frequenz)EinfrequenzAutomatisches Identifikationssystem Automatisches Identifikationssystem, Kanal 2 (früher 88B). Die Stationen wechseln zwischen beiden AIS-Kanälen.

Digitaler Selektivruf und MMSI #

Der digitale Selektivruf ist das Nervensystem des GMDSS. Ein Tastendruck erzeugt ein kurzes, fehlergesichertes Datentelegramm mit der eigenen Kennung, der Art des Notfalls und der Position aus dem Navigationsempfänger. Es wird auf Kanal 70 mehrfach ausgesendet; jede Station in Reichweite gibt Alarm, und die Leitstelle weiß, wer wo in Not ist, bevor ein Wort gesprochen wurde.

  1. Alarmierung: Das Schiff sendet den Notalarm als digitalen Selektivruf auf Kanal 70 oder auf der zuständigen Grenz- bzw. Kurzwellenfrequenz.
  2. Bestätigung: Die Küstenfunkstelle quittiert den Alarm — nicht jedes Schiff, das mithört, denn eine Flut von Quittungen würde die Frequenz blockieren.
  3. Verkehrsaufnahme: Der eigentliche Notverkehr läuft anschließend im Sprechfunk auf Kanal 16 beziehungsweise 2182 kHz.

Die Kennung ist die MMSI, eine neunstellige Nummer. Ihre ersten drei Ziffern sind die Seefunkstellenkennzahl des Flaggenstaates — 211 und 218 stehen für Deutschland. Küstenfunkstellen tragen eine MMSI, die mit zwei Nullen beginnt, Gruppenrufe eine mit einer Null. Dieselbe Nummer verwenden auch AIS, Seenotfunkbaken und die Satellitenanlagen an Bord, sodass alle Meldungen eines Schiffes derselben Kennung zugeordnet werden können.

Grenzwelle und Kurzwelle #

Jenseits der UKW-Reichweite übernimmt der Bereich um 2 MHz. Die Bodenwelle folgt hier der Meeresoberfläche, die als guter Leiter wirkt, und trägt bei ausreichender Leistung über hundert Seemeilen weit. Die Not- und Anruffrequenz 2182 kHz ist die älteste noch genutzte Sprechfunkfrequenz des Seefunks; der digitale Selektivruf liegt dicht daneben auf 2187,5 kHz.

Für größere Entfernungen bleibt die Kurzwelle. Der Seefunk nutzt Bandsegmente bei 4, 6, 8, 12 und 16 MHz, und in jedem dieser Bänder wiederholt sich dieselbe Dreiteilung: eine Frequenz für den digitalen Selektivruf, eine für den anschließenden Sprechverkehr und eine für das Funkfernschreiben. Welches Band trägt, entscheidet die Ionosphäre: nachts die niedrigen Bänder, tagsüber die höheren.

Frequenztabelle #

Not- und Sicherheitsfrequenzen auf Grenz- und Kurzwelle nach Band geordnet.

Not- und Sicherheitsfrequenzen unterhalb des UKW-Bandes

Grenz- und Kurzwelle nach VO Funk Appendix 15

Jedes Band trägt dieselbe Dreiteilung: eine Frequenz für die digitale Alarmierung, eine für den anschließenden Sprechverkehr und eine für das Funkfernschreiben.
BandFrequenzBetriebsartAufgabe
Grenzwelle490,0 kHz NAVTEXNAVTEX in der Landessprache; in Deutschland Sendungen des BSH.
518,0 kHz NAVTEXInternationaler NAVTEX-Dienst, ausschließlich in englischer Sprache.
Grenzwelle 2 MHz2,175 MHz FunkfernschreibenFunkfernschreiben mit Fehlerkorrektur für Not- und Sicherheitsverkehr.
2,182 MHz Sprechfunk (Einseitenband)Weltweite Not- und Anruffrequenz im Sprechfunk (Einseitenband, oberes Seitenband).
2,188 MHz Digitaler SelektivrufDigitaler Selektivruf im Seegebiet A2; Dauerwache der Küstenfunkstellen.
4-MHz-Band4,125 MHz Sprechfunk (Einseitenband)Not- und Sicherheitsverkehr; wird auch von Luftfahrzeugen im Rettungseinsatz genutzt.
4,178 MHz FunkfernschreibenFunkfernschreiben für Not- und Sicherheitsverkehr.
4,208 MHz Digitaler SelektivrufDigitaler Selektivruf im Seegebiet A3/A4.
4,210 MHz NAVTEXNAVTEX-Aussendungen in tropischen Seegebieten.
6-MHz-Band6,215 MHz Sprechfunk (Einseitenband)Not- und Sicherheitsverkehr im Sprechfunk.
6,268 MHz FunkfernschreibenFunkfernschreiben für Not- und Sicherheitsverkehr.
6,312 MHz Digitaler SelektivrufDigitaler Selektivruf im Seegebiet A3/A4.
8-MHz-Band8,291 MHz Sprechfunk (Einseitenband)Not- und Sicherheitsverkehr im Sprechfunk.
8,377 MHz FunkfernschreibenFunkfernschreiben für Not- und Sicherheitsverkehr.
8,415 MHz Digitaler SelektivrufDigitaler Selektivruf; das am weitesten reichende DSC-Band bei Tag.
12-MHz-Band12,290 MHz Sprechfunk (Einseitenband)Not- und Sicherheitsverkehr im Sprechfunk.
12,520 MHz FunkfernschreibenFunkfernschreiben für Not- und Sicherheitsverkehr.
12,577 MHz Digitaler SelektivrufDigitaler Selektivruf im Seegebiet A3/A4.
16-MHz-Band16,420 MHz Sprechfunk (Einseitenband)Not- und Sicherheitsverkehr im Sprechfunk.
16,695 MHz FunkfernschreibenFunkfernschreiben für Not- und Sicherheitsverkehr.
16,805 MHz Digitaler SelektivrufDigitaler Selektivruf über große Entfernungen bei guter Ausbreitung.

Nicht jede sicherheitsrelevante Nachricht braucht einen Gesprächspartner. NAVTEX sendet Navigationswarnungen, Wettermeldungen und Suchmeldungen als Funkfernschreiben auf 518 kHz in englischer Sprache aus; 490 kHz trägt dieselben Meldungen in der Landessprache, 4209,5 kHz versorgt tropische Seegebiete. Der Empfänger an Bord läuft unbeaufsichtigt, sortiert Doppelmeldungen aus und druckt oder zeigt nur, was neu ist.

Das automatische Identifikationssystem AIS arbeitet auf 161,975 und 162,025 MHz — den beiden Frequenzen, die früher als Küstenkanäle 87B und 88B geführt wurden. Jedes ausgerüstete Fahrzeug meldet fortlaufend Kennung, Position, Kurs und Geschwindigkeit. Die Stationen teilen sich die Kanäle in Zeitschlitzen und stimmen sich dabei selbst ab, ohne dass eine Zentrale den Zugriff steuert.

  • AIS ersetzt keinen Ausguck und kein Radar: Nicht jedes Fahrzeug sendet, und die gemeldete Position ist nur so gut wie die Navigationsanlage an Bord.
  • AIS-SART sind Seenotbaken, die statt eines eigenen Funkrufs eine auffällige AIS-Meldung erzeugen und damit auf jedem Kartenplotter der Umgebung erscheinen.
  • Weil AIS-Meldungen unverschlüsselt gesendet werden, kann sie jeder empfangen — daraus sind die öffentlichen Schiffsverfolgungsdienste im Internet entstanden.

Seenotfunkbaken und Satellitenfunk #

Die Seenotfunkbake EPIRB ist die letzte Rückfallebene. Sie löst sich beim Sinken selbsttätig aus dem Halter, schwimmt auf und sendet zwischen 406,0 und 406,1 MHz ein kodiertes Telegramm mit ihrer weltweit eindeutigen Kennung — bei modernen Baken zusammen mit der Position aus dem eigenen Navigationsempfänger. Satelliten des Systems Cospas-Sarsat nehmen die Aussendung auf und leiten sie an die zuständige Rettungsleitstelle weiter.

Ein schwaches Zusatzsignal auf 121,5 MHz dient nur noch der Feinpeilung durch das anfliegende Rettungsmittel. Die Auswertung von Notrufen auf 121,5 MHz durch Satelliten wurde 2009 eingestellt, weil das analoge Signal keine Kennung trug und die überwiegende Mehrheit der Alarme Fehlauslösungen waren.

Für den laufenden Betrieb im Seegebiet A3 sorgen die Satellitensysteme. Inmarsat mit seinen geostationären Satelliten trägt das GMDSS seit Jahrzehnten; seit 2020 ist mit Iridium ein zweites System anerkannt, dessen niedrige polnahe Umlaufbahnen auch die Gebiete A4 abdecken. Beide bieten eine Notruftaste, die unmittelbar eine Rettungsleitstelle erreicht, und einen Rundsendedienst für Sicherheitsmeldungen an alle Schiffe eines Seegebiets.

Funkzeugnisse und Rechtsrahmen #

Eine Seefunkstelle darf nur bedienen, wer ein passendes Zeugnis besitzt. In der Sportschifffahrt sind das das UKW-Sprechfunkzeugnis SRC für den Betrieb im Seegebiet A1 und das Allgemeine Sprechfunkzeugnis LRC für Grenz- und Kurzwelle sowie Satellitenanlagen; auf Binnenwasserstraßen tritt das UBI hinzu. In der Berufsschifffahrt gelten die Zeugnisse nach dem STCW-Übereinkommen.

Jede Seefunkstelle braucht außerdem eine Frequenzzuteilung mit Rufzeichen und MMSI. In Deutschland erteilt sie die Bundesnetzagentur. Wer ein Schiff verkauft oder außer Dienst stellt, muss die Zuteilung zurückgeben — sonst bleibt eine MMSI im Umlauf, hinter der niemand mehr steht.